Zu meinem Blog-Start in dieser Zeit der Finanz-Turbulenzen ein Steckenpferd von einem Nebenschauplatz: Rundfunkgebühren für Geräte am Internet. Computer, mit denen Kommunikation über das Internet möglich ist, werden im Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu den „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“ gerechnet, wie der Leser sich dort zusammenreimen kann. Eine Definition des Begriffs scheint schwer zu finden zu sein. Über diese eigenartige Begrifflichkeit habe ich aus technischer Sicht etwas in „Rundfunkgebühren für PCs?“ zusammengetragen.
Neuartiger Rundfunk
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