Jul 14 2010

Juristen und Logik

Kategorie: Gesellschaft und Politikadmin @ 11:52

Beim Betrachten von gesetzlichen Regelungen aus praktischem Anlass finde ich: Juristen und Schreiber von Gesetzen lieben Logik z.B. in Form der Formulierung von Ausnahmen von Ausnahmen usw. Das macht das Verstehen schwierig. Philosophen und Mathematiker lieben ebenfalls, schwierig zu Verstehendes insbesondere in formalem Umkreis doch zu verstehen. Ich meine aber doch, dass die oben Genannten wegen der praktischen Bedeutung ihrer Texte eine andere Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit hätten.


Mai 12 2009

Internetzensur

Kategorie: Gesellschaft und Politik, Technikadmin @ 10:49

Das Vorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern vor pornographischem Missbrauch scheint in herkömmlichen Medien noch wenig Beachtung zu finden. Um den Gewinn der kommerziellen Täter zu schmälern und damit den Missbrauch zurückzudrängen, sollen (zunächst in technisch relativ schwacher Weise) kinderpornographische Seiten im World Wide Web (WWW) gesperrt werden. (Nicht gelöscht, nur ihre Ansicht bei Benutzer-näheren Durchleitern, Access-Providern, verschleiert.) Auch eine größere Sauberkeit des WWW wird damit anscheinend angestrebt. Einzelheiten (aus kritischer Sicht) mit Verweisen auf Diskussionsbeiträge im Netz sind von Lutz Donnerhacke auf http://netzpolitik.org/2009/hintergrundtext-kinderpornographie-internet-sperren/ zusammengetragen.

Welche Web-Seiten als kinderpornographisch anzusehen sind, soll das Bundeskriminalamt (BKA) entscheiden. Das BKA soll dann Listen dieser Seiten an sog. Internet-Provider schicken, die (zunächst gemäß “freiwilliger” Vereinbarung) diese Sperren einrichten. Die Implikationen (wie z. B. die Tendenz zur Aufhebung der Gewaltenteilung) wurden im Netz eigentlich schon hinreichend diskutiert.

Hier nur einige Sichten eines Älteren und eigentlich weniger Politischen: Das Sperr-Vorhaben soll eines aus einer Reihe von Problemen mit den neuen Informations- und Kommunikationstechniken lösen. Als ein weiteres (solches Problem) wird schon lange die Möglichkeit unkontrollierbaren Nachrichtenaustauschs über weite Entfernungen gesehen. Einschränkende Maßnahmen werden u. a. gern damit begründet, dass das Kommunikationsnetz kein rechtsfreier Raum sein darf. Das ist es aber eigentlich ja sowieso nicht: Gesetze gegen böse Taten gelten weitgehend unabhängig von der dafür verwendeten Technik, und die Polizei hatte auch bisher schon entlang dieser Technik begrüßenswerte Fahndungs-Erfolge. Als Versuch eines Gleichnisses: Bislang konnte man zu zweit im Wald spazierengehen und dort sicher vor Mithörern miteinander sprechen. Das war auch erlaubt. Ist nun der Wald ein rechtsfreier Raum, weil er nicht mit Abhörgeräten durchsetzt ist?

Ich bin in die durch das Grundgesetz mitbestimmte Gesellschaft hineingewachsen. Dabei kamen mir gewisse Grundrechte so selbstverständlich vor, dass ich mich über deren explizite Darstellung im Grundgesetz wunderte. Das tue ich jetzt nicht mehr. Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, “Eine Zensur findet nicht statt”: Solche Rechte wurden unter einmaligen Bedingungen von Vertretern eines hellen Aufbruchs festgeschrieben. Anscheinend gilt das inzwischen manchem als leicht überholter kindlicher Idealismus und leichthin zu ignorieren.

Das Internet mit den darauf aufbauenden I&K-Techniken (wie Web und Mail) ist wie ein wachsendes Behältnis für ein Meer aus guten und schlechten Inhalten. Das kann niemand mehr überblicken. Manche Mächtige sehen sich dabei anscheinend verpflichtet und fähig, die Ströme in diesem Meer zum Wohl aller zu strukturieren und zu lenken. Dabei sind die Vorteile gegenüber Verletzungen der Prinzipien des Grundgesetzes abzuwägen. Ich glaube, dass solches Vorgehen schlechthin zu weniger Zivilisation und Wohlstand führen würde als das strikte Einhalten der Grundrechte-Artikel. Die Obrigkeit sollte die (komplexer gewordenen) Umstände hinnehmen wie den abhörfreien Wald und das Beste daraus machen (lassen).

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Mrz 18 2009

Alkoholunfälle

Kategorie: Gesellschaft und Politikadmin @ 19:33

Ein Artikel über den Sinn von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr und deren Überwachung erinnert mich an einen meiner alten Mängel an Verständnis:

Alkohol sei eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr, heißt es. Das will man anscheinend ändern. Also, nach Maßgabe anderer Unfallursachen auf dieser Betrachtungsebene: Müdigkeit, Drogen, mangelndes Training, Abwesenheit der Gedanken, Leichtsinn, oder was noch? den Anteil an alkoholverursachten Unfällen verringern.

Verwirrend ist dabei, dass als hierzu konkurrierende Ursachen äußere Umstände oder falsches Verhalten genannt werden, z.B. überhöhte Geschwindigkeit. Also: Jemand fliegt mit seinem Fahrzeug aus der Kurve, weil er zu schnell dort hineingefahren ist. Wird dann eine Alkoholisierung bei ihm festgestellt, dann wird die zunächst angenommene Ursache anscheinend durch die Alkoholisierung ersetzt. Dieser Anschein wird zumindest von dem einen oder anderen Bericht erweckt, in dem diese Ursachen nebeneinandergestellt und addiert werden.

Zu dieser Logik passt auch, dass zumindest in Zeitungsberichten gelegentlich der Anschein erweckt wird, dass Alkoholisiertheit als strafverschärfend für Unfallverursacher gewertet wird. Natürlich kann eine Unfallverursachung als Indiz für die Schädlichkeit eines Alkoholspiegels genommen werden und der Strafrahmen für diesen daraufhin voll ausgeschöpft werden. Aber umgekehrt? Früher wurde Alkoholisiertheit als mildernder Umstand für einen Unfallverursacher angesehen. Manche scheinen jetzt ggf. eher Nüchternheit als mildernden Umstand anzusehen. (Tatsächliche Gerichtsurteile scheinen aber sachgerechter zu sein.)

Alkohol als tatsächliche Ursache für ein erhöhtes Risiko für Tötungen bei Verkehrsunfällen wird zunächst plausibel in einer Tabelle des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (nach Statistischem Bundesamt). Aber eigentlich zeigen diese Tabellen nur, dass bei Unfällen, bei denen mindestens eine Person zu Schaden gekommen ist, der relative Anteil solcher mit Todesfolge bei Alkohol-Fahrt größer ist als im allgemeinen Fall (ohne Alkohol). Über das Risiko von Alkoholfahrten (im Vergleich zu sonstigen Fahrten und überhaupt und insbesondere bei geringer Alkoholisierung) scheint mir daraus schwer etwas zu schließen zu sein. Da Nichtalkoholfahrten zu viel mehr Unfällen führen, sollte dem Zurückdrängen von gefährlichem Verhalten an sich und von gefährlichen äußeren Umständen vielleicht mehr Gewicht in der Öffentlichkeit gegeben werden.

Wie jeweils auf die Ursächlichkeit der Alkoholisierung eines Beteiligten an einem Unfall geschlossen wird, scheint aus Zeitungsberichten und leicht zugänglichen Statistiken schwer erschließbar zu sein (in Extremfällen ist ein Zusammenhang bei Würdigung der Umstände u.U. natürlich zu vermuten). Einzelheiten insbesondere zum Anteil dieser Ursache an allen Unfällen stehen in einem Bericht des Statistischen Bundesamts über “Alkoholunfälle im Straßenverkehr“. (Oder sollte man Korrelation sagen: Unter den Unfallbeteiligten gab es so und so viele Alkoholisierte? Naja, das allein ist nicht mal eine Korrelation.)

Ich würde es richtiger finden, Risiken in ein Verhältnis zum Nutzen (jeweils insbesondere für die Allgemeinheit) zu setzen. Also etwa: Ist es schlimmer oder risikoreicher, nachts angetrunken kurz auf dem Parkplatz zu rangieren, als tagsüber nüchtern einen Ausflug über mehrere Kilometer zu machen?

Natürlich hat der Alkoholspiegel im Blut den Vorteil einer objektiveren Überprüfbarkeit. Aber das Fixieren der Gesetzgebung auf das Senken der Promille-Grenze erscheint mir etwas unausgewogen. Wie eine punktuelle Schlacht einer Partei. Es scheint da einen Wettlauf der Nationen zu geben: Welche am schnellsten weitestgehende Regelungen einführt.

Zur Zeit gelten Unfälle als Alkoholunfälle, wenn ein Beteiligter mindestens 0,3 Promille hat. Bei strenger Übertragung dieses Kriteriums auf eine von manchem angestrebte neue Rechtslage mit null Promille als Grenze würde dann jeder Unfall ein Alkoholunfall sein. Mit 100 Prozent alkoholisierter Beteiligter; woraus man dann wieder erkennen würde, wie gefährlich das Fahren unter Alkoholeinwirkung ist.

Zu den Risiken für Leib und Leben wird in manchen Darstellungen das Risiko, erwischt zu werden, als bedrohlich und Strafe rechtfertigend hinzugenommen; was als etwas zirkelhaft erscheint. Vielleicht soll hier einem (oft nachzuempfindenden) Abscheu gegen Trunkenheit Luft gemacht werden.

Allgemein kommen mir viele Schlüsse, die öffentlich aus Daten gezogen werden, so ähnlich vor, wie wenn jemand sagte: Unter den Menschen über 62 gibt es deutlich mehr Frauen als Männer; da sieht man wieder, wie ungerecht immer noch die Frauen stärker mit Alter geschlagen sind als die Männer.

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Okt 19 2008

Neuartiger Rundfunk

Kategorie: Gesellschaft und Politikadmin @ 22:34

Zu meinem Blog-Start in dieser Zeit der Finanz-Turbulenzen ein Steckenpferd von einem Nebenschauplatz: Rundfunkgebühren für Geräte am Internet. Computer, mit denen Kommunikation über das Internet möglich ist, werden im Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu den “neuartigen Rundfunkempfangsgeräten” gerechnet, wie der Leser sich dort zusammenreimen kann. Eine Definition des Begriffs scheint schwer zu finden zu sein. Über diese eigenartige Begrifflichkeit habe ich aus technischer Sicht etwas in “Rundfunkgebühren für PCs?” zusammengetragen.

Zum Begriff gibt es Verwunderliches auch z. B. im Landesmediengesetz NRW; jedenfalls scheinen auf erste Sicht dort enthaltene Definitionen nicht zu offiziellen Annahmen über “neuartige Rundfunkgeräte” zu passen: Unter §3 Begriffsbestimmungen steht:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
Rundfunk die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind,

Unter §4 Grundsätze:

(1) Wer Rundfunk veranstalten will, bedarf einer Zulassung durch die Landesanstalt für Medien (LfM).

Die Technik des World Wide Web ist die gleiche für alle Anbieter. Wenn man sie also zur Rundfunktechnik rechnen würde, bedürfte jeder Anbieter, also jeder, der Seiten ins Web stellt (oder jedenfalls mögliche “für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen”), einer Zulassung durch die LfM. Das erinnert an Berichte etwa über Verhältnisse in China, wie sie bei uns ja eigentlich verpönt sind.

Ich finde, solche massiven Konfusionen können nur beseitigt werden, indem zuerst das Wesen und die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz unabhängig von verwendeten Techniken definiert werden.

Wichtiger als die Abseitigkeit von Begriffen erscheint mir aber nun, dass Geräte, die überwiegend nicht zum Rundfunk-”Empfang” verwendet werden, zur Finanzierung des Rundfunks mit Gebühren belegt werden; Geräte, die sonst insbesondere zur Kommunikation benutzt werden, die in unserem politischen System eigentlich frei sein sollte. Eine Begründung (an die ich mich erinnere), dass das viele Leute gar nicht trifft, und dass die Gebühren gering seien (besonders für die betroffenen Gewerblichen, die aber diese Geräte sicher fast ausschließlich für anderes verwenden), kommt mir vor, als wollte jemand eine private Zollstation an einer öffentlichen Straße rechtfertigen mit dem Argument, er erhebe ja nur ganz geringe Gebühren. -

Beiträge zum Thema findet man einige im Web; hier mehr zufällig:

“Neuartige Rundfunkgeräte” in Wikipedia

Zum Gerichtsurteil Verwaltungsgericht Koblenz . (Gericht kann natürlich nur das Gesetz auslegen, nicht ändern.)

Die Geräte-Abhängigkeit der Gebüren für Rundfunk und Fernsehen wird auch von Politikern in Frage gestellt:
Christoph Waitz
(Als Bundespolitiker wohl nicht unmittelbar zuständig. Obwohl anscheinend keine kulturellen Landes-Besonderheiten in die geltenden Regelungen eingehen.)

Aktuelle Hinweise.

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