Beim Betrachten von gesetzlichen Regelungen aus praktischem Anlass finde ich: Juristen und Schreiber von Gesetzen lieben Logik z.B. in Form der Formulierung von Ausnahmen von Ausnahmen usw. Das macht das Verstehen schwierig. Philosophen und Mathematiker lieben ebenfalls, schwierig zu Verstehendes insbesondere in formalem Umkreis doch zu verstehen. Ich meine aber doch, dass die oben Genannten wegen der praktischen Bedeutung ihrer Texte eine andere Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit hätten.
Apr 01 2010
Nochmal Ziegenproblem
Kurz wiederholt: Ein Kandidat für den Gewinn eines Autos steht vor 3 geschlossenen Toren, hinter einem steht ein Auto, hinter den anderen jeweils nur eine Ziege. Ein Moderator gibt dem Kandidaten die Möglichkeit, durch Zeigen auf ein Tor das Auto zu gewinnen. Das ist ausführlicher zu formulieren.
Vielen Formulierungen werden Schlüsse über das zweckmäßige Verhalten des Kandidaten angefügt, die anscheinend nicht berücksichtigen, dass die dem Kandidaten zur Verfügung stehenden Wahrscheinlichkeiten von dessen Kenntnisstand abhängen. Beispiel für solche Abhängigkeit: Wenn ich vor einem Münzwurf beiden Möglichkeiten (Wappen oder Zahl) die gleiche Wahrscheinlichkeit gebe, haben sie diese zunächst auch noch nach dem Wurf, falls die Münze von einem Gegenstand (etwa einem Tisch) für mich verdeckt gefallen ist. Anders für jemanden, der die Münze dann im Blickfeld hat.
Dementsprechend versuche ich mal, die Aufgabe etwas von hinten aufgezäumt abstrakter zu formulieren, damit das üblicherweise angegebene Ergebnis herauskommen kann:
Der Moderator zeigt dem Kandidaten die 3 Tore, kündigt ihm an, dass er (der Kandidat) eines der Tore beliebig auswählen soll (der Zeiger eines Glücksrads täte es auch) und dass er, der Moderator, dann von den beiden anderen Toren eines öffnen würde, hinter dem sich eine Ziege befindet. Ein solches gibt es jedenfalls, der Moderator weiß, wo sich das Auto befindet, der Kandidat weiß das nicht, aber ist über die sonstigen Umstände aufgeklärt. Dann soll der Kandidat entscheiden, ob er das zunächst bezeichnete Tor oder (nach dem Moderator-Eingriff) das ungeöffnete von den beiden anderen öffnen will, um möglichst das Auto dahinter zu finden (und zu gewinnen).
Wenn der Kandidat jedem Tor als möglichem Treffer die Wahrscheinlichkeit 1/3 gibt, so ist hinter dem vorbezeichneten Tor das Auto mit der Wahrscheinlichkeit 1/3, hinter einem der beiden anderen insgesamt mit der Wahrscheinlichkeit 2/3. Wenn der Kandidat könnte, würde er also sinnvollerweise die beiden anderen Tore wählen. Darauf läuft es aber hinaus, wenn der Moderator (nach dieser Wahl) eines der beiden Tore öffnet und der Kandidat nur noch das andere zu öffnen braucht.
Anders gesagt: Die Entscheidungsgründe sind so, als würde dem Kandidaten gesagt, er möge ein Tor oder zwei Tore wählen, was letzteres er sinnvollerweise tun wird. Der Moderator erleichtert ihm das weitere Vorgehen, indem er von den gewählten ein Tor mit einer Ziege öffnet. Dann kann der Kandidat hinter dem anderen nachsehen, ob er das Auto gewonnen hat.
So zwingend mir diese Argumente erscheinen, stört doch vielleicht etwas die Indirektheit: Insbesondere wächst der Kenntnisstand des Kandidaten mit dem Öffnen des Ziegentors durch den Moderator, andererseits hat das für die Richtigkeit der (schon getroffenen) Entscheidung keine Bedeutung. Ich sehe hier zwei Aspekte dieser Problematik: Zum einen wird eine Wahrscheinlichkeit durch Mangel an Wissen bestimmt. Im einfachsten Fall gibt es zu einem Ereignis eine Alternative. Wenn ich dann zu den Bedingungen des Eintretens nichts weiter weiß, werde ich den beiden möglichen Ereignissen jeweils die Wahrscheinlichkeit 1/2 geben. Werde aber das (faktische) Nichtwissen nicht belegen können. Zum anderen spielt in der gegebenen Situation das Wissen oder eine Annahme über das Wissen (wenn nicht sogar die Absicht) eines Anderen eine komplizierte Rolle. -
Nach manchen Formulierungen der Aufgabe dürfte aber dem Kandidaten z.B. nach Wahl des ersten Tors die Aufforderung des Moderators, erneut zu wählen, unerwartet kommen und ohne dass er weiß, ob diese neue Aufforderung von seiner ersten “Wahl” abhängt. Was soll er dann schließen? Das hängt vielleicht vom Wetter ab. Jedenfalls sollte der Aufgabensteller bei der Bewertung der Entscheidung des Kandidaten oder der Rätsel-Löser diesen nicht seinen eigenen unausgesprochenen Kenntnisstand unterstellen.
Wobei ich meine, dass die Aufklärung dieser Missverständnisse oder Ungereimtheiten eher philosophisch als mathematisch möglich ist. -
Hier eine umständlichere frühere Darlegung von mir.
Mai 12 2009
Internetzensur
Das Vorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern vor pornographischem Missbrauch scheint in herkömmlichen Medien noch wenig Beachtung zu finden. Um den Gewinn der kommerziellen Täter zu schmälern und damit den Missbrauch zurückzudrängen, sollen (zunächst in technisch relativ schwacher Weise) kinderpornographische Seiten im World Wide Web (WWW) gesperrt werden. (Nicht gelöscht, nur ihre Ansicht bei Benutzer-näheren Durchleitern, Access-Providern, verschleiert.) Auch eine größere Sauberkeit des WWW wird damit anscheinend angestrebt. Einzelheiten (aus kritischer Sicht) mit Verweisen auf Diskussionsbeiträge im Netz sind von Lutz Donnerhacke auf http://netzpolitik.org/2009/hintergrundtext-kinderpornographie-internet-sperren/ zusammengetragen.
Welche Web-Seiten als kinderpornographisch anzusehen sind, soll das Bundeskriminalamt (BKA) entscheiden. Das BKA soll dann Listen dieser Seiten an sog. Internet-Provider schicken, die (zunächst gemäß “freiwilliger” Vereinbarung) diese Sperren einrichten. Die Implikationen (wie z. B. die Tendenz zur Aufhebung der Gewaltenteilung) wurden im Netz eigentlich schon hinreichend diskutiert.
Hier nur einige Sichten eines Älteren und eigentlich weniger Politischen: Das Sperr-Vorhaben soll eines aus einer Reihe von Problemen mit den neuen Informations- und Kommunikationstechniken lösen. Als ein weiteres (solches Problem) wird schon lange die Möglichkeit unkontrollierbaren Nachrichtenaustauschs über weite Entfernungen gesehen. Einschränkende Maßnahmen werden u. a. gern damit begründet, dass das Kommunikationsnetz kein rechtsfreier Raum sein darf. Das ist es aber eigentlich ja sowieso nicht: Gesetze gegen böse Taten gelten weitgehend unabhängig von der dafür verwendeten Technik, und die Polizei hatte auch bisher schon entlang dieser Technik begrüßenswerte Fahndungs-Erfolge. Als Versuch eines Gleichnisses: Bislang konnte man zu zweit im Wald spazierengehen und dort sicher vor Mithörern miteinander sprechen. Das war auch erlaubt. Ist nun der Wald ein rechtsfreier Raum, weil er nicht mit Abhörgeräten durchsetzt ist?
Ich bin in die durch das Grundgesetz mitbestimmte Gesellschaft hineingewachsen. Dabei kamen mir gewisse Grundrechte so selbstverständlich vor, dass ich mich über deren explizite Darstellung im Grundgesetz wunderte. Das tue ich jetzt nicht mehr. Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, “Eine Zensur findet nicht statt”: Solche Rechte wurden unter einmaligen Bedingungen von Vertretern eines hellen Aufbruchs festgeschrieben. Anscheinend gilt das inzwischen manchem als leicht überholter kindlicher Idealismus und leichthin zu ignorieren.
Das Internet mit den darauf aufbauenden I&K-Techniken (wie Web und Mail) ist wie ein wachsendes Behältnis für ein Meer aus guten und schlechten Inhalten. Das kann niemand mehr überblicken. Manche Mächtige sehen sich dabei anscheinend verpflichtet und fähig, die Ströme in diesem Meer zum Wohl aller zu strukturieren und zu lenken. Dabei sind die Vorteile gegenüber Verletzungen der Prinzipien des Grundgesetzes abzuwägen. Ich glaube, dass solches Vorgehen schlechthin zu weniger Zivilisation und Wohlstand führen würde als das strikte Einhalten der Grundrechte-Artikel. Die Obrigkeit sollte die (komplexer gewordenen) Umstände hinnehmen wie den abhörfreien Wald und das Beste daraus machen (lassen).
Mrz 18 2009
Alkoholunfälle
Ein Artikel über den Sinn von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr und deren Überwachung erinnert mich an einen meiner alten Mängel an Verständnis:
Alkohol sei eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr, heißt es. Das will man anscheinend ändern. Also, nach Maßgabe anderer Unfallursachen auf dieser Betrachtungsebene: Müdigkeit, Drogen, mangelndes Training, Abwesenheit der Gedanken, Leichtsinn, oder was noch? den Anteil an alkoholverursachten Unfällen verringern.
Verwirrend ist dabei, dass als hierzu konkurrierende Ursachen äußere Umstände oder falsches Verhalten genannt werden, z.B. überhöhte Geschwindigkeit. Also: Jemand fliegt mit seinem Fahrzeug aus der Kurve, weil er zu schnell dort hineingefahren ist. Wird dann eine Alkoholisierung bei ihm festgestellt, dann wird die zunächst angenommene Ursache anscheinend durch die Alkoholisierung ersetzt. Dieser Anschein wird zumindest von dem einen oder anderen Bericht erweckt, in dem diese Ursachen nebeneinandergestellt und addiert werden.
Zu dieser Logik passt auch, dass zumindest in Zeitungsberichten gelegentlich der Anschein erweckt wird, dass Alkoholisiertheit als strafverschärfend für Unfallverursacher gewertet wird. Natürlich kann eine Unfallverursachung als Indiz für die Schädlichkeit eines Alkoholspiegels genommen werden und der Strafrahmen für diesen daraufhin voll ausgeschöpft werden. Aber umgekehrt? Früher wurde Alkoholisiertheit als mildernder Umstand für einen Unfallverursacher angesehen. Manche scheinen jetzt ggf. eher Nüchternheit als mildernden Umstand anzusehen. (Tatsächliche Gerichtsurteile scheinen aber sachgerechter zu sein.)
Alkohol als tatsächliche Ursache für ein erhöhtes Risiko für Tötungen bei Verkehrsunfällen wird zunächst plausibel in einer Tabelle des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (nach Statistischem Bundesamt). Aber eigentlich zeigen diese Tabellen nur, dass bei Unfällen, bei denen mindestens eine Person zu Schaden gekommen ist, der relative Anteil solcher mit Todesfolge bei Alkohol-Fahrt größer ist als im allgemeinen Fall (ohne Alkohol). Über das Risiko von Alkoholfahrten (im Vergleich zu sonstigen Fahrten und überhaupt und insbesondere bei geringer Alkoholisierung) scheint mir daraus schwer etwas zu schließen zu sein. Da Nichtalkoholfahrten zu viel mehr Unfällen führen, sollte dem Zurückdrängen von gefährlichem Verhalten an sich und von gefährlichen äußeren Umständen vielleicht mehr Gewicht in der Öffentlichkeit gegeben werden.
Wie jeweils auf die Ursächlichkeit der Alkoholisierung eines Beteiligten an einem Unfall geschlossen wird, scheint aus Zeitungsberichten und leicht zugänglichen Statistiken schwer erschließbar zu sein (in Extremfällen ist ein Zusammenhang bei Würdigung der Umstände u.U. natürlich zu vermuten). Einzelheiten insbesondere zum Anteil dieser Ursache an allen Unfällen stehen in einem Bericht des Statistischen Bundesamts über “Alkoholunfälle im Straßenverkehr“. (Oder sollte man Korrelation sagen: Unter den Unfallbeteiligten gab es so und so viele Alkoholisierte? Naja, das allein ist nicht mal eine Korrelation.)
Ich würde es richtiger finden, Risiken in ein Verhältnis zum Nutzen (jeweils insbesondere für die Allgemeinheit) zu setzen. Also etwa: Ist es schlimmer oder risikoreicher, nachts angetrunken kurz auf dem Parkplatz zu rangieren, als tagsüber nüchtern einen Ausflug über mehrere Kilometer zu machen?
Natürlich hat der Alkoholspiegel im Blut den Vorteil einer objektiveren Überprüfbarkeit. Aber das Fixieren der Gesetzgebung auf das Senken der Promille-Grenze erscheint mir etwas unausgewogen. Wie eine punktuelle Schlacht einer Partei. Es scheint da einen Wettlauf der Nationen zu geben: Welche am schnellsten weitestgehende Regelungen einführt.
Zur Zeit gelten Unfälle als Alkoholunfälle, wenn ein Beteiligter mindestens 0,3 Promille hat. Bei strenger Übertragung dieses Kriteriums auf eine von manchem angestrebte neue Rechtslage mit null Promille als Grenze würde dann jeder Unfall ein Alkoholunfall sein. Mit 100 Prozent alkoholisierter Beteiligter; woraus man dann wieder erkennen würde, wie gefährlich das Fahren unter Alkoholeinwirkung ist.
Zu den Risiken für Leib und Leben wird in manchen Darstellungen das Risiko, erwischt zu werden, als bedrohlich und Strafe rechtfertigend hinzugenommen; was als etwas zirkelhaft erscheint. Vielleicht soll hier einem (oft nachzuempfindenden) Abscheu gegen Trunkenheit Luft gemacht werden.
Allgemein kommen mir viele Schlüsse, die öffentlich aus Daten gezogen werden, so ähnlich vor, wie wenn jemand sagte: Unter den Menschen über 62 gibt es deutlich mehr Frauen als Männer; da sieht man wieder, wie ungerecht immer noch die Frauen stärker mit Alter geschlagen sind als die Männer.
Feb 26 2009
Menschenleben gegeneinander aufrechnen
Im Zusammenhang mit dem Versuch, per Gesetz den Abschuss eines von Terroristen gesteuerten Passagierflugzeugs kurz vor dessen Ziel zu ermöglichen, um den Tod von Unschuldigen (zusätzlich zu dem der Passagiere) zu verhindern, wurde unter anderem gesagt, dass in keinem Fall Menschenleben gegeneinander aufgerechnet oder abgewogen werden dürften. Also hier etwa die Rettung von Menschen in einem Hochhaus (oder einem Stadion) gegen die Verkürzung um Sekunden bis Minuten der Rest-Lebenszeit der Flugzeug-Passagiere. Darüber ist nicht zu verfügen.
Das erinnert mich an die (konstruierte aber mögliche) Situation, von der ich einmal gehört habe: Ein Diensthabender in einem Stellwerk an einem Ablaufberg zum Sortieren von Eisenbahnwagen sieht Kinder einer Schulklasse auf dem Gleis, auf dem ein rollender Wagen weiterrollen soll. Er hat aber noch die Möglichkeit, eine Weiche so zu stellen, dass der Wagen auf ein anderes Gleis geleitet wird. Dort aber entdeckt er einen arbeitenden alten Mann. Darf er die Weiche stellen, weil er den Mann für nicht so wichtig hält wie die Kinder-Gruppe? Die Antwort wäre wohl: Nein, die Hand vom Hebel lassen! Aber ich wüsste wohl, was ich impulsiv vermutlich täte. – Wenn man nun mal nicht berücksichtigt, welche Vorstellungen da im Einzelnen hineinspielen (wie vielleicht die Hoffnung, dass der Alte eher als die ganze Gruppe noch rechtzeitig etwas merkt): Mal angenommen, nach der Tat wäre immer noch etwas Zeit, den Fehler zu bemerken und zu korrigieren: Dann dürfte man aber nach dem Prinzip, dass der Hebel nun mal so steht wie er steht und man da nichts zu entscheiden hat, ihn auch nicht mehr zurücklegen. Oder vielleicht doch, da man nicht neu Menschenleben gegeneinander abwägt, sondern nur einen Fehler korrigiert?
Das betrifft wohl die Frage, inwieweit (in der in Rede stehenden Situation) der Unterschied zwischen einem technischen Handeln und dem Unterlassen dieses Handelns allein zu verschiedenen Bewertungen einer damit verbundenen Entscheidung führen kann. Also im Fall des von Terroristen gesteuerten Flugzeugs: Angenommen, dass das Flugzeug infolge einer Störung in einer Minute abzustürzen droht, aber eine Hilfe vom Boden aus die Ausführung des terroristischen Vorhabens doch noch ermöglichen könnte, so dass die Passagiere wenige Minuten länger zu leben hätten bis um Erreichen des Ziels der Terroristen. Ist dann dieses Beheben geboten? Falls nicht, wird dann hier wie im obigen einfachen Beispiel die moralische Bewertung vom technischen Aufwand abhängig gemacht, der mit der Entscheidung verbunden ist. Das “Aktivere” ist jeweils verboten?
Die Maxime für eine Situation, in der jede Entscheidung mit einem Verlust von Leben unschuldiger Menschen verbunden wäre, ist dann anscheinend: Die Handlung zu wählen, die den kleinsten Aufwand kostet. -
Eigentlich hatte ich die Abschuss-Problematik nur als Aufhänger zur schnellen Darbietung einer Einzel-Frage nutzen wollen. Kann mir nun aber nicht verkneifen, die Beachtung einer gerade per Suchmaschine gefundenen Arbeit zu empfehlen, in der wesentliche weitere Aspekte dazu detailliert dargeboten werden: http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-4529/diss_dessauer.pdf
Jan 02 2009
Weitermachen
So ein Blog ist anscheinend doch weniger dazu geeignet, ab und zu mal etwas Abgeschlossenes mitzuteilen. Also muss man sich eher darauf einstellen, sich in späteren Beiträgen auf Ergänzungen einzulassen. Ein heilsamer Zwang zur Unbefangenheit? Einträge wie im Tagebuch zu schreiben?
Die “blogosphere” muss ich wohl noch ein wenig erkunden. Bisher bin ich insbesondere auf einzelne interessante Blogs, auch von prominenteren Leuten, gestoßen, die kaum Kommentare und Verweise auf sich ziehen und dann auch seltener fortgesetzt werden.
Diese Erfahrung steht etwas im Gegensatz zu der mit den Usenet News, mit denen ich schon früh technisch zu tun hatte: Dort können sich zu einem Thema schnell verzweigte (unzensierte) Diskussionen vieler gleichberechtigter Teilnehmer ergeben. Dieses System scheint aber seinen Höhepunkt überschritten zu haben; in vielen Diskussionsgruppen hat anscheinend die Beteiligung in den letzten Jahren stark nachgelassen. Das kann man natürlich insbesondere auf die konkurrierenden Möglichkeiten in dem (später entstandenen) World Wide Web zurückführen, insbesondere auf Foren und Blogs.
Zu dieser Vermutung steht aber meine obige Beobachtung (mangelnder Kommentare und Verweise) insofern in Widerspruch, als manche Blogs anscheinend die genannten Diskussionen kaum ersetzen können, also nicht wirklich zur Abwanderung von den News-Diskussionen führen sollten. Eine Teil-Erklärung wäre vielleicht, dass ein Blog (in der Regel) in der Verantwortung eines Einzelnen ist und einen zusammenhängenden Eindruck von dessen Ansichten geben kann, im Gegensatz zu einer Newsgroup. Das hat mich ja hier auch gereizt. Oder ich habe mich eben in das Umfeld noch nicht richtig hineingefunden und noch nicht so viele kommunikativere interessante Blogs gefunden.
Okt 19 2008
Neuartiger Rundfunk
Zu meinem Blog-Start in dieser Zeit der Finanz-Turbulenzen ein Steckenpferd von einem Nebenschauplatz: Rundfunkgebühren für Geräte am Internet. Computer, mit denen Kommunikation über das Internet möglich ist, werden im Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu den “neuartigen Rundfunkempfangsgeräten” gerechnet, wie der Leser sich dort zusammenreimen kann. Eine Definition des Begriffs scheint schwer zu finden zu sein. Über diese eigenartige Begrifflichkeit habe ich aus technischer Sicht etwas in “Rundfunkgebühren für PCs?” zusammengetragen.
Zum Begriff gibt es Verwunderliches auch z. B. im Landesmediengesetz NRW; jedenfalls scheinen auf erste Sicht dort enthaltene Definitionen nicht zu offiziellen Annahmen über “neuartige Rundfunkgeräte” zu passen: Unter §3 Begriffsbestimmungen steht:
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
Rundfunk die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind,
Unter §4 Grundsätze:
(1) Wer Rundfunk veranstalten will, bedarf einer Zulassung durch die Landesanstalt für Medien (LfM).
Die Technik des World Wide Web ist die gleiche für alle Anbieter. Wenn man sie also zur Rundfunktechnik rechnen würde, bedürfte jeder Anbieter, also jeder, der Seiten ins Web stellt (oder jedenfalls mögliche “für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen”), einer Zulassung durch die LfM. Das erinnert an Berichte etwa über Verhältnisse in China, wie sie bei uns ja eigentlich verpönt sind.
Ich finde, solche massiven Konfusionen können nur beseitigt werden, indem zuerst das Wesen und die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz unabhängig von verwendeten Techniken definiert werden.
Wichtiger als die Abseitigkeit von Begriffen erscheint mir aber nun, dass Geräte, die überwiegend nicht zum Rundfunk-”Empfang” verwendet werden, zur Finanzierung des Rundfunks mit Gebühren belegt werden; Geräte, die sonst insbesondere zur Kommunikation benutzt werden, die in unserem politischen System eigentlich frei sein sollte. Eine Begründung (an die ich mich erinnere), dass das viele Leute gar nicht trifft, und dass die Gebühren gering seien (besonders für die betroffenen Gewerblichen, die aber diese Geräte sicher fast ausschließlich für anderes verwenden), kommt mir vor, als wollte jemand eine private Zollstation an einer öffentlichen Straße rechtfertigen mit dem Argument, er erhebe ja nur ganz geringe Gebühren. -
Beiträge zum Thema findet man einige im Web; hier mehr zufällig:
“Neuartige Rundfunkgeräte” in Wikipedia
Zum Gerichtsurteil Verwaltungsgericht Koblenz . (Gericht kann natürlich nur das Gesetz auslegen, nicht ändern.)
Die Geräte-Abhängigkeit der Gebüren für Rundfunk und Fernsehen wird auch von Politikern in Frage gestellt:
Christoph Waitz
(Als Bundespolitiker wohl nicht unmittelbar zuständig. Obwohl anscheinend keine kulturellen Landes-Besonderheiten in die geltenden Regelungen eingehen.)
